Ambulante Pflege
Wir möchten pflegebedürftigen Menschen – egal welchen Alters – ermöglichen, in ihren eigenen vier Wänden bleiben zu können.
Betreuung zu Hause? Ja, denn da fühlen Sie sich wohl, sind mit allem vertraut und haben Ihre Angehörigen und Bekannten in der Nähe. Die Sicherheit, im eigenen Heim gut versorgt und betreut zu werden, gibt Ihnen die Diakoniestation Uetersen.
Wir unterstützen Sie gerne auch im Bereich der Krankenpflege, der Behandlungspflege, der Palliativversorgung, in der Hauswirtschaft, bei Einkäufen und Arztbesuchen sowie durch Betreuungsleistungen in der Häuslichkeit.
Auch stehen wir Ihnen zum Thema Pflegeversicherung beratend zur Seite und helfen beim Stellen von Anträgen. Der Klärung vom Einsatz verschiedener Hilfsmittel wie z.B. Krankenbett, Rollator, Toilettenstuhl, Lagerungshilfen im Krankenbett, aber auch zu Inkontinenzprodukten, Essen auf Rädern und Hausnotruf.
Hausnotruf
Der Hausnotruf bietet eine schnelle Hilfe im Notfall (z. B. bei Herzproblemen, Stürzen oder Schwächeanfällen) und ist für viele die Möglichkeit, sicher und lange in der gewohnten Umgebung wohnen zu können.
Da eine Notfallsituationen äußerst stressbeladenen ist, bieten wir in Kooperation mit der MEBO Sicherheit Hilfe im Notfall durch ein Hausnotrufsystem an. Mit dem Notrufsystem sind Sie auf Knopfdruck direkt mit unserer Notruf-Serviceleitstelle verbunden, diese ist Tag und Nacht besetzt und immer für Sie da.
Bei Vertragsabschluss wird mit Ihnen vereinbart, wer im Notfall zu benachrichtigen ist, z.B. Ihre Angehörigen, die Diakoniestation oder gute Nachbarn. Da wird auch der Wohnungsschlüssel hinterlegt. Voraussetzung für ein Hausnotrufgerät ist lediglich ein bestehender Telefonanschluss. Besteht eine Pflegestufe und Sie leben alleine, können die Gebühren für den Hausnotruf durch die Pflegekasse übernommen werden.
Behandlungspflege
Behandlungspflege ist eine Krankenkassenleistung. Diese Leistung muss über den behandelnden Arzt verordnet werden. Die Verordnung heißt „Verordnung häusliche Krankenpflege“, hat mit Pflege wie im Rahmen der Pflegeversicherung nichts zu tun.
Die Behandlungspflege umfasst Leistungen wie Injektionen (auch Anleitung, um sich selbst zu spritzen z.B. beim Diabetes), Blutzuckerkontrolle z.B. bei Neueinstellung mit Insulin, Medikamentengabe z.B. wenn Menschen mit einer demenziellen Erkrankung dies nicht mehr selbständig erledigen können, richten einer Medikamentenwochenbox z.B. einmal pro Woche, Wundverbände, Blutdruckkontrolle bei Neueinstellung des Blutdrucks mit Medikamente und noch einiges mehr.
Die Verordnung bekommt der Pflegedienst, füllt diese aus und dann geht die Verordnung mit Unterschrift des Versicherten zur Krankenkasse. Die Verordnung ist zeitlich begrenzt und muss durch die Krankenkasse genehmigen werden.
Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
(Qualitätssicherungsbesuche für Pflegegeldleistungsempfänger)
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörige oder Freunde in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach § 37.3 SGB XI (Pflegeversicherung), einen Beratungsbesuch (Qualitätssicherungsbesuch) von einem Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Die Beratungsbesuche sollen eine regelmäßige Hilfestellung und pflegefachliche Unterstützung der Pflegepersonen sein und der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege dienen. Dabei stehen Fragen zu Beschaffung von Pflegehilfsmitteln, Hebetechniken, Lagerungstechniken, Wohnraumanpassung und Fragen zu Höherstufungsanträgen im Vordergrund.
Die Pflegefachkraft, die den Beratungsbesuch durchführt, kann Ihnen mit praktischen Tipps und mit Rat helfen, Probleme erkennen und Lösungen anbieten. Da sich ab dem 01. Januar 2017 das Pflegestufen Prinzip verändert hat und es eine Überführung in einen Pflegegrad geben wird, ist es wichtig zu schauen: Bin ich in der richtigen oder sollte ich eine Höherstufung beantragen.
Uns ist wichtig, dass Sie solange wie möglich in ihrem Zuhause sicher und selbstbestimmt leben können – in Ihrem sozialen Umfeld der Familie, des Bekanntenkreises und der Nachbarschaft.